Prügelei im Bundestag: Zwei AfD-Mitarbeiter unter Alkoholeinfluss
Zwei angetrunkene Mitarbeiter von AfD-Abgeordneten sollen sich am Mittwochabend in einem Parlamentsgebäude geprügelt haben. Die Bundestagspolizei griff ein, ein Ermittlungsverfahren läuft.
AI MODIFIEDTVS News KI redaktionell betreut präsentiert Schlägerei im Bundestag: Alkoholisierte AfD-Mitarbeiter lösen Polizeieinsatz aus.
Zwei Mitarbeiter von AfD-Abgeordneten sollen sich am Mittwochabend in einem Parlamentsgebäude geprügelt haben. Nach Angaben des Spiegel standen beide Beteiligten unter Alkoholeinfluss, als sie in dem Parlamentsgebäude aufeinander losgingen. Die Bundestagspolizei musste eingreifen.
Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Weitere Details zum genauen Hergang, zum konkreten Ort des Vorfalls innerhalb des Bundestags-Komplexes, zur Identität der Beteiligten oder zu möglichen Verletzungen waren zunächst nicht bekannt.
Was bislang über den Vorfall bekannt ist
Der Vorfall ereignete sich nach den bisherigen Erkenntnissen am Mittwochabend. Beide Mitarbeiter sollen angetrunken gewesen sein, bevor es in dem Parlamentsgebäude zur körperlichen Auseinandersetzung kam. Die Bundestagspolizei, die für die Sicherheit in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages zuständig ist, musste eingreifen, um die Situation zu unterbinden.
Im Anschluss wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zur rechtlichen Einordnung – etwa wegen Körperverletzung oder eines Verstoßes gegen das Hausrecht des Bundestages – machte der Bericht zunächst keine Angaben. Auch eine Stellungnahme der AfD-Fraktion oder der betroffenen Abgeordneten lag zunächst nicht vor.
Was das über den Vorfall noch offen ist
Offen bleibt, wie es zu der Auseinandersetzung kam und welche Rolle der Alkoholkonsum im Arbeitsalltag der beiden Mitarbeiter spielte. Unklar ist zudem, ob die Beteiligten nach dem Polizeieinsatz ihren Dienst fortsetzten oder vom Gelände verwiesen wurden. Der Vorfall wirft Fragen zum Umgang mit Alkohol im sensiblen Sicherheitsbereich des Parlaments auf – und dazu, wie schnell die Bundestagsverwaltung über vergleichbare Vorfälle informiert wird.
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