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BGH zu Cookies: Darum geht's in Karlsruhe

Der Bundesgerichtshof prüft am 8. Oktober 2026, ob Unternehmen für das Speichern von Cookies auf fremden Internetseiten ohne Einwilligung haften müssen. Auch auf EU-Ebene wird das Thema diskutiert.

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TVS News KI redaktionell betreut präsentiert BGH verhandelt über Cookie-Haftung: Wer muss zahlen.

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am 8. Oktober 2026 über eine Frage, die Millionen Webseiten in Deutschland betrifft: Müssen Unternehmen dafür haften, wenn auf einer fremden Internetseite Cookies ohne Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer gespeichert werden?

Wie das Handelsblatt berichtet, „prüft der Bundesgerichtshof, ob Unternehmen für das Speichern von Cookies auf fremden Internetseiten ohne Einwilligung haften müssen“. Damit steht eine Entscheidung an, die über den Einzelfall hinauswirken dürfte - denn Cookies werden auf vielen Webseiten nicht nur von der besuchten Seite selbst gesetzt, sondern auch von eingebundenen Drittanbietern, etwa für Werbung oder Reichweitenmessung.

Worum es konkret geht

Im Kern steht die Frage, ob die Einwilligungspflicht nur den Anbieter des Cookies trifft - oder auch den Betreiber der Webseite, die den Drittanbieter einbindet. Cookies sind kleine Textdateien, die beim Besuch einer Seite auf dem Gerät der Nutzer abgelegt werden und verschiedene Zwecke erfüllen können. Bisher ist strittig, wie weit die Verantwortung der Seitenbetreiber reicht.

Was auf dem Spiel steht

Für Seitenbetreiber geht es um potenzielle Abmahn- und Schadensersatzrisiken, wenn sie Drittanbieter einbinden, deren Cookies ohne ausdrückliche Zustimmung gesetzt werden. Für Verbraucherinnen und Verbraucher geht es darum, welche Daten beim Surfen ohne ihr Wissen gespeichert und ausgewertet werden.

Der EU-Kontext

Das Thema ist nach Angaben des Handelsblatts „auch auf EU-Ebene“ ein Punkt. Damit fällt die Karlsruher Verhandlung in eine breitere europäische Debatte über einheitliche Regeln für Cookies und Online-Tracking - mit offenem Ausgang.

Quellen

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