Sprengung von Nord Stream: Verteidigungskampf aus Kiew, Kriegsverbrechen in Hamburg
Präsident Selenskyj weist jede ukrainische Beteiligung an der Nord-Stream-Sprengung zurück, doch viele Menschen in der Ukraine sehen die Gaspipeline als legitimes Ziel im Kampf gegen Russland. Die deutsche Justiz kommt zu einem anderen Schluss – und verhandelt in Hamburg.
AI MODIFIEDTVS News KI redaktionell betreut präsentiert Nord Stream als Ziel: Gilt die Pipeline für die Ukraine als legitimes Angriffsobjekt.
Eine Gaspipeline, ein Meer, zwei Welten: Präsident Wolodymyr Selenskyj weist eine ukrainische staatliche Beteiligung an der Sprengung der Nord-Stream-Pipeline in der Ostsee zurück. In der Ukraine selbst halten einer Tagesschau-Reportage zufolge aber viele Menschen die Leitung für ein legitimes Ziel im Verteidigungskampf gegen Russland. Während der Ukraine-Krieg weitergeht, sitzt die deutsche Justiz in Hamburg über genau diese Frage zu Gericht.
Was sagt Kiew?
Selenskyj hat nach der Reportage von R. Barth (Tagesschau) jede offizielle Verwicklung seines Landes in den Anschlag auf die Ostsee-Pipeline ausgeschlossen. Das hindert große Teile der ukrainischen Öffentlichkeit nicht daran, die Sprengung anders zu bewerten. Für sie ist die Pipeline kein ziviles Objekt, sondern Teil der russischen Kriegslogistik: Wer über Jahre Gas aus Russland kaufe, finanziere indirekt den Angriffskrieg. Die Zerstörung der Leitung kappe diese Finanzierung – und sei deshalb ein Akt der Selbstverteidigung.
Die deutsche Justiz sieht das grundlegend anders
Vor dem Landgericht Hamburg läuft derweil ein Strafprozess, den neben der Tagesschau auch Spiegel, Zeit, FAZ, DW, Nordkurier und Correctiv als zentrale Frage aufgreifen: Kriegsverbrechen oder legitimer Angriff auf ein militärisches Ziel? Die Position der Bundesanwaltschaft fällt nach übereinstimmender Berichterstattung – darunter ein Titel des Hamburger Abendblatts – klar aus: Die Gasleitung sei kein militärisches Ziel gewesen. Damit steht der Vorwurf im Raum, dass die Sprengung gegen das Völkerrecht verstößt – unabhängig davon, wer sie angeordnet hat.
Was sagt das Völkerrecht?
Genau an diesem Punkt klaffen die Sichtweisen auseinander. Nach den Genfer Konventionen und dem Zusatzprotokoll I sind Objekte dann ein legitimes militärisches Ziel, wenn sie aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihres Standorts oder ihrer Verwendung wirksam zu militärischen Handlungen beitragen. Reine Energieinfrastruktur für die zivile Versorgung fällt in der Regel nicht darunter. Die ukrainische Argumentation setzt genau dort an, wo Gas als Waffe eingesetzt werde – als Druckmittel gegen Europa und als Einnahmequelle für den Kreml. Die Bundesanwaltschaft trennt dagegen offenbar strikter: Versorgungsleitung bleibt Versorgungsleitung.
Wie geht der Prozess weiter?
Der Hamburger Prozess muss diese Abwägung am Einzelfall treffen: Welche Funktion hatte die Pipeline im September 2022 tatsächlich? Gab es zum Sprengzeitpunkt noch kommerziellen Gasfluss, oder war die Leitung bereits stillgelegt? Solange das Gericht keine Antwort gibt, bleibt die Deutungshoheit ungeklärt. In Kiew gilt die Pipeline als Verteidigungsschlag, in Hamburg könnte sie am Ende als Kriegsverbrechen verhandelt werden. Zwei Lesarten, ein Sachverhalt – und ein Urteil, das politisch weit über die Ostsee hinaus wirken wird.
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