Erbschaftsteuer senken: Welche Abzüge Erben übersehen
Ein BFH-Urteil erweitert die Erbfallkostenpauschale auf Vermächtnisnehmer. Welche Freibeträge daneben oft übersehen werden und wie du deine Erbschaftsteuer senken kannst.
AI MODIFIEDTVS News KI redaktionell betreut präsentiert Erbschaftsteuer-Abzüge: Diese Pauschalen und Freibeträge solltest du nutzen.
Wenn ein Erbfall eintritt, denken viele Menschen zuerst an Trauer und die Regelung des Nachlasses – die Erbschaftsteuer rückt dabei oft in den Hintergrund. Dabei lässt sich die Steuerlast mit den richtigen Abzügen spürbar senken. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) erweitert jetzt den Kreis derjenigen, die eine wichtige Pauschale nutzen können. Wir zeigen dir, welche Abzüge Erben und Vermächtnisnehmer kennen sollten.
Im Zentrum steht die Erbfallkostenpauschale. Sie soll typische Kosten abdecken, die im Zusammenhang mit einem Erbfall entstehen – etwa für Testament, Erbschein oder die Nachlassregelung. Bisher war die Anwendung nach Angaben des Handelsblatts auf Erben beschränkt. Das hat der BFH nun klargestellt.
Nicht nur Erben, sondern auch Vermächtnisnehmer können mit der Erbfallkostenpauschale ihre Erbschaftsteuer senken. Das hat der BFH klargestellt.
Wer profitiert vom BFH-Urteil?
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass nicht nur Erben, sondern auch Vermächtnisnehmer die Erbfallkostenpauschale nutzen können. Vermächtnisnehmer sind Personen, denen im Testament ein bestimmter Vermögensvorteil zugewandt wurde, ohne dass sie automatisch Erbe werden. Auch sie können ihre Erbschaftsteuer senken, wenn sie die Pauschale in der Steuererklärung ansetzen.
Welcher Freibetrag wird oft übersehen?
Neben der Erbfallkostenpauschale gibt es laut Handelsblatt einen weiteren Freibetrag, der im Zusammenhang mit der Erbschaftsteuer häufig übersehen wird. Welcher Freibetrag im Einzelfall gemeint ist, hängt von deiner persönlichen Situation ab – etwa von Verwandtschaftsgrad, Erwerb oder bestimmten Gegenständen im Nachlass. Im Zweifel lohnt sich ein genauer Blick in die Steuererklärung oder die Beratung durch einen Steuerberater, um keine Möglichkeit zu verschenken.
So nutzt du die Abzüge richtig
Wenn du erbst oder Vermächtnisnehmer bist, lohnt es sich, die folgenden Punkte zu prüfen:
- Hast du die Erbfallkostenpauschale in deiner Erbschaftsteuererklärung angesetzt?
- Kennst du alle relevanten Freibeträge, die dir persönlich zustehen?
- Liegen Nachweise über die Erbfallkosten (Bestattung, Testament, Erbschein etc.) griffbereit?
- Wurde der Vermächtnisanspruch korrekt in der Erklärung erfasst?
Ein Steuerberater oder ein Fachanwalt für Erbrecht kann helfen, alle Abzüge auszuschöpfen und keine Möglichkeit ungenutzt zu lassen. Gerade bei größeren Nachlässen oder komplizierten Testamenten rechnet sich der Beratungsaufwand oft schnell.
Fazit
Mit der richtigen Kenntnis der Pauschalen und Freibeträge lässt sich die Erbschaftsteuer spürbar senken. Das BFH-Urteil erweitert den Kreis der Berechtigten bei der Erbfallkostenpauschale ausdrücklich auf Vermächtnisnehmer. Prüfe gemeinsam mit einem Steuerberater, welche Abzüge in deinem konkreten Fall greifen – und welcher Freibetrag bei dir bislang übersehen wurde.
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