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Steuer-Pläne der Grünen: Abgabe auf »Extremvermögen« kommt in den Bundestag

Die Grünen planen eine Abgabe auf sogenannte Extremvermögen. 0,0007 Prozent der Bevölkerung wären betroffen – das soll 20 Milliarden Euro einbringen, weil Superreiche laut Grünen heute vergleichsweise wenig zum Steueraufkommen beitragen.

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Steuer-Pläne der Grünen: Abgabe auf »Extremvermögen« kommt in den BundestagAI MODIFIED

TVS News KI redaktionell betreut präsentiert Grüne wollen Abgabe für »Extremvermögen« in den Bundestag einbringen.

Die Grünen wollen eine Abgabe auf sogenannte Extremvermögen in den Bundestag einbringen. Das Ziel: Sehr wohlhabende Bürgerinnen und Bürger sollen künftig mehr zum Steueraufkommen in Deutschland beitragen – denn bislang tun sie das nach Einschätzung der Grünen vergleichsweise wenig.

Konkret soll die Neuregelung laut den Berechnungen der Grünen 0,0007 Prozent der Bevölkerung betreffen. Gleichzeitig erwartet die Partei ein Aufkommen von 20 Milliarden Euro – also viel Geld, das von einem verschwindend kleinen Anteil der Steuerpflichtigen aufgebracht werden soll.

Die Grünen gehen damit einen anderen Weg als die bisherige Debatte um eine Reform der Erbschaftsteuer oder breitere Vermögenssteuern: Statt vieler Vermögender soll eine schmale Spitzengruppe stärker herangezogen werden. Wie genau die Abgabe ausgestaltet werden soll und ab welchem Vermögen sie greifen würde, geht aus den bisher vorliegenden Angaben nicht hervor.

Was die Grünen mit der Abgabe erreichen wollen

Hintergrund der Initiative ist eine Beobachtung, die aus dem vorliegenden Bericht hervorgeht: »Sehr wohlhabende Bürger tragen vergleichsweise wenig zum Steueraufkommen in Deutschland bei.« Die Grünen wollen das nach eigenen Angaben ändern. Die geplante Abgabe auf Extremvermögen ist dabei nicht als Ersatz, sondern als zusätzliche Säule gedacht – mit einem klar begrenzten Adressatenkreis.

Dass die Grünen den Gesetzentwurf ausgerechnet jetzt in den Bundestag einbringen wollen, hat dabei auch eine parlamentarische Logik: Solche Vorhaben brauchen im Bundestag Mehrheiten, die derzeit nicht absehbar sind. Der Einbringung würde daher eine politische Debatte folgen, bevor über das Gesetz selbst abgestimmt wird.

Wer wäre betroffen – und wer nicht?

Die Zahl 0,0007 Prozent der Bevölkerung klingt abstrakt, bedeutet aber konkret: Nur ein Bruchteil der Steuerpflichtigen in Deutschland fiele unter die geplante Regelung. Die meisten Bürgerinnen und Bürger wären nach den Plänen der Grünen nicht unmittelbar betroffen – auch wenn sich je nach Ausgestaltung mittelbare Effekte etwa auf Kapitalmärkte oder Immobilienpreise ergeben könnten.

Gleichzeitig soll das Aufkommen laut den Berechnungen substanziell sein: 20 Milliarden Euro wäre ein nennenswerter Posten im Bundeshaushalt, gemessen am gesamten Steueraufkommen in Deutschland aber eher ein Baustein als ein Umbruch.

Was bislang offen ist

Aus den vorliegenden Angaben ergeben sich mehrere offene Punkte: Wie hoch der Freibetrag oder die Schwelle zum »Extremvermögen« konkret ausfallen soll, ob es sich um eine einmalige oder eine wiederkehrende Abgabe handelt und wie die Einnahmen verwendet werden sollen, ist nicht im Detail belegt. Auch die Frage, welche bestehenden Vermögenssteuer- oder Erbschaftsteuer-Regelungen dadurch abgelöst oder ergänzt würden, bleibt offen.

Klar ist bislang nur, dass die Grünen das Vorhaben in den Bundestag einbringen wollen. Was daraus wird, hängt am Ende an den Mehrheiten dort – und an der Frage, ob andere Fraktionen sich dem Vorhaben anschließen oder eigene Vorschläge dagegenstellen.

Quellen

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