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Rot-Grün-Rot plant Deckel für Wohnungskonzerne in Berlin

Private Wohnungskonzerne sollen in Berlin künftig höchstens 10.000 Wohnungen besitzen dürfen – alles darüber will Rot-Grün-Rot vergesellschaften. Das berichtet der rbb aus den laufenden Sondierungen.

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In Berlin sollen private Wohnungskonzerne künftig höchstens 10.000 Wohnungen besitzen – alles darüber will eine mögliche Koalition aus Linkspartei, Grünen und SPD vergesellschaften und die Entschädigungen der Eigentümer bei insgesamt 16 Milliarden Euro deckeln. Das geht aus dem gemeinsamen Sondierungspapier hervor, das Spitzenpolitiker der drei Parteien am Samstagnachmittag vorstellten. Der rbb berichtet.

Von 3.000 auf 10.000 – die Schwelle rückt weit nach oben

Die substanziellste Änderung gegenüber früheren Plänen: Statt wie im Volksentscheid 2021 vorgesehen schon Unternehmen ab 3.000 Wohnungen anzugreifen, soll die Vergesellschaftung jetzt erst ab 10.000 Wohnungen greifen. Damit kommen Linke und Grüne der SPD entgegen, die beim Thema Vergesellschaftung zuletzt zurückhaltend agierte. Für dich heißt das: Genossenschaften, gemeinwohlorientierte Akteure und kleinere private Vermieter bleiben außen vor – die Regelung zielt ausschließlich auf die großen, privatwirtschaftlich organisierten Konzerne.

16 Milliarden Euro als Entschädigungsdeckel

Betroffene Unternehmen sollen entschädigt werden – die Summe aller Entschädigungen ist aber gedeckelt, bei 16 Milliarden Euro. Übersteigt der reale Wert der zu übernehmenden Bestände diese Summe, müssten die Eigentümer einen Abschlag hinnehmen. Wie die einzelnen Summen berechnet werden, lässt das Sondierungspapier noch offen. Klar ist nur, dass es keine Entschädigung in marktüblicher Höhe sein wird.

„Wir werden ab dem Tag eins an der Vergesellschaftung arbeiten.“ – Elif Eralp, Spitzenkandidatin der Linken, in der rbb24 Abendschau am 17.10.2026

Drei Jahre bis zum Gesetz – auf Basis von Artikel 15 GG

Bis Mitte 2028 wollen die drei Parteien ein Vergesellschaftungsgesetz vorlegen. Rechtliche Grundlage wäre Artikel 15 des Grundgesetzes: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“ Artikel 15 wurde in der Bundesrepublik bislang nie angewandt – das Vorhaben wäre bundesweit einmalig.

Was bis 2028 parallel laufen soll

Eralp sagte in der rbb24 Abendschau, das Überführen privater Wohnungsbestände in die öffentliche Hand nehme Zeit in Anspruch. Deshalb solle parallel ein Mietendeckel bei landeseigenen Wohnungsunternehmen eingeführt sowie eine Behörde geschaffen werden, die Mieterhöhungen prüft. Das sei ein wichtiger Schritt, um Spekulationen auf dem Immobilienmarkt künftig zu verhindern – „aber das ist natürlich nicht das einzige Mittel, das wir anwenden“, so Eralp. Ergänzend kündigten Vertreter der drei Parteien am Samstag bei einer Pressekonferenz eine Neubauoffensive an.

Was noch offen ist – und was bereits feststeht

Nicht geklärt ist bisher, welche Unternehmen genau unter die Schwelle fallen, in welchem Zeitraum Bestände tatsächlich übertragen werden und welche Folgen das für bestehende Mietverhältnisse hat. Fest steht hingegen die Ausnahme für Neubau: Wohnungen, die nach dem 1. Januar 2021 gebaut wurden oder noch gebaut werden, sollen nicht angetastet werden – ein Signal an Investoren, dass neu errichteter Wohnraum nicht unter die Vergesellschaftung fällt.

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