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Grundgesetz-Artikel nie angewandt: Die Linke will ihn jetzt nutzen

Die Linke will in Berlin Wohnungen großer Konzerne vergesellschaften. Im Fokus steht ein Grundgesetz-Artikel, der laut Tagesschau noch nie angewandt wurde — juristisch ist das Vorgehen umstritten.

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Grundgesetz-Artikel nie angewandt: Die Linke will ihn jetzt nutzenAI MODIFIED

TVS News KI redaktionell betreut präsentiert Wohnungen vergesellschaften in Berlin: Was plant Die Linke.

Die Linke will in Berlin einen politischen Pflock einschlagen: Wohnungen großer Konzerne sollen vergesellschaftet — also in Gemeineigentum überführt — werden. Klingt nach einem klaren Signal, ist aber juristisch alles andere als gesichert.

Im Zentrum steht laut Tagesschau ein Artikel des Grundgesetzes, der bis heute noch nie angewandt wurde. Die Linke will diesen Hebel nutzen, um gegen große Wohnungseigentümer in der Hauptstadt vorzugehen.

Warum steht der Plan so in der Kritik?

Weil die Verfassungsnorm, auf die sich Die Linke beruft, bisher nie zur Anwendung kam, fehlt jede Rechtsprechung, die klärt, wie weit sie reicht. Das macht das Vorhaben juristisch umstritten — so die Einordnung der Tagesschau-Reporter A. Stephany, A. Lagmöller und M. Bauer.

Genau diese Lücke ist das Problem: Niemand weiß bisher verbindlich, wie Gerichte einen solchen Schritt bewerten würden, wenn er tatsächlich eingeleitet wird.

Was bedeutet das für Berlin?

Sollte der Vorstoß am Ende Erfolg haben, wäre die Anwendung dieses Grundgesetz-Artikels Neuland in der deutschen Rechtsgeschichte. Bis dahin ist allerdings offen, wie Gerichte entscheiden und ob die politischen Mehrheiten für das Vorhaben reichen.

Du willst den vollständigen Hintergrund mit allen Argumenten? Den ausführlichen Beitrag findest du direkt bei Tagesschau.

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