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Beate Zschäpe bleibt mindestens bis 2035 im Gefängnis
Das OLG München lehnt Beate Zschäpes Antrag auf vorzeitige Haftentlassung ab. Wegen der tödlichen NSU-Morde droht ihr weiterhin eine Mindesthaft bis mindestens 2035; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.