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Kate McClymont sagt im Alan-Jones-Prozess aus

Investigativjournalistin Kate McClymont sagt im Prozess gegen Alan Jones aus. Laut einem Guardian-Bericht führten ihre Berichte von 2023 zu weiteren Anzeigen. Zugleich erklärte sie vor Gericht, die Interviewten hätten durch ihre Aussagen keinen finanziellen Vorteil erhalten.

4 Min. Lesezeit
Kate McClymont sagt im Alan-Jones-Prozess ausAI MODIFIED

TVS News AI redaktionell betreut präsentiert Kate McClymont im Alan-Jones-Prozess: 21 Anklagepunkte gegen fünf Männer.

21 Anklagepunkte, fünf Männer und eine Reporterin als Zeugin: Kate McClymont ist im Gerichtssaal in Sydney als Zeugin im Prozess gegen den früheren australischen Radiomoderator Alan Jones aufgerufen. Es geht um Vorwürfe wegen indezenter Übergriffe und sexueller Belästigung. Die ABC verfolgt den Prozess am 3. November 2026 live, während der Guardian ausführlicher über McClymonts Aussage berichtet.

Wenn dich journalistische Arbeit interessiert, ist das ein besonderer Moment: Die investigative Arbeit der Reporterin des Sydney Morning Herald bildet gleichsam den Dreh- und Angelpunkt des Verfahrens. Denn laut einem Guardian-Bericht führten ihre Artikel von 2023 dazu, dass weitere mutmaßliche Opfer sich meldeten.

Die Aussagen selbst sind eng formuliert: McClymont erklärte vor Gericht, die von ihr interviewten Männer hätten durch das Erzählen ihrer Erlebnisse weder von ihr noch von ihrem Medienunternehmen profitiert. Es ging dabei also ausdrücklich nicht um eine direkte finanzielle Gegenleistung für die Berichte.

Warum Kate McClymont als Zeugin aufgerufen wurde

Die journalistische Spur

McClymont veröffentlichte Ende 2023 eine Serie von Berichten. Nach den Angaben der ABC enthielten diese Geschichten die Aussagen einer Anzahl von Männern, die Jones indezente Übergriffe vorgeworfen hatten. Der Guardian nennt die Beiträge ebenfalls als journalistischen Ausgangspunkt des Verfahrens.

Die entscheidende Verbindung zwischen ihren Artikeln und dem Prozess beschreibt der Guardian so: McClymonts Arbeiten von 2023 führten dazu, dass weitere mutmaßliche Opfer hervortraten. Damit war ihre Recherche nicht nur ein Teil der öffentlichen Berichterstattung über den Fall, sondern führte nach dieser Darstellung auch zu neuen Meldungen.

Beide Berichte nennen den Sydney Morning Herald als Arbeitgeber der Reporterin. Die ABC bezeichnet sie als Reporterin des Mediums, der Guardian bezeichnet sie als investigative Chefreporterin der Zeitung. Die Quellen widersprechen sich in dieser Hinsicht nicht.

Was McClymont vor Gericht sagte

Keine finanzielle Gegenleistung

McClymont erklärte laut einem Guardian-Bericht, die behaupteten Opfer hätten durch ihre Aussagen keinen Vorteil von ihr oder dem Medienunternehmen erhalten. Diese Aussage bildet den zentralen Punkt ihrer Zeugenaussage, über den die vorliegenden Berichte informieren.

Das ist eine präzise Aussage, aber keine vollständige Beschreibung aller Motive oder Abläufe der Berichterstattung. Die verfügbaren Auszüge nennen weder einzelne Zahlungen noch eine umfassende Aussage darüber, wie McClymont mit den interviewten Männern gearbeitet hat. Aussagen über Motive jenseits des gerichtlichen Kerns lassen sich daraus nicht ableiten.

Die ABC fasst ihre Liveberichterstattung mit dem Hinweis zusammen, McClymont stehe nun der Kreuzvernehmung gegenüber. Der Guardian beschreibt ihren Auftritt als Aussage im Rahmen der Beweisführung. Beides beschreibt denselben gerichtlichen Kontext: Die Reporterin, deren Artikel den Fall geprägt haben, tritt selbst als Zeugin auf.

21 Vorwürfe gegen den früheren Radiomoderator

Die Schwere des Verfahrens

Alan Jones, der frühere Radiomoderator, hat laut einem Guardian-Bericht vor Gericht bekundet, die 21 Anklagepunkte wegen indezenter Übergriffe und sexueller Belästigung zu bestreiten. Die Anklagen betreffen fünf Männer.

Der Guardian bezeichnet den Prozess als langwierig. Dieser Hinweis passt zu der Zahl der Anklagepunkte und zum Umfang des Verfahrens, ohne daraus bereits eine Aussage über seine Dauer oder seinen Ausgang abzuleiten. Ein Urteil ist in den vorliegenden Quellen nicht genannt.

Die Berichterstattung verbindet damit zwei Ebenen: Auf der medienrechtlichen beziehungsweise journalistischen Ebene geht es um die Arbeit von McClymont und die Herkunft der Berichte. Im Zentrum des Prozesses stehen die gegen Jones erhobenen Vorwürfe und seine Verteidigung.

Was die Quellen belegen – und wo sie schweigen

Einordnung ohne Spekulation

Belastbar belegen die beiden Quellen übereinstimmend die 21 Anklagepunkte, die fünf betroffenen Männer sowie McClymonts Aussage, wonach die Interviewten durch ihre Geschichten keinen Nutzen von ihr oder dem Medium erhalten hätten. Ebenfalls übereinstimmend ist die Verbindung zwischen ihren Artikeln von 2023 und dem Erscheinen weiterer mutmaßlicher Opfer.

Die Auszüge sagen allerdings nicht, welche konkreten Fragen McClymont in der Kreuzvernehmung gestellt wurden, wie lange ihre Aussage dauerte oder wie das Gericht auf sie reagierte. Ebenso wenig enthalten sie Details zu jedem einzelnen der 21 Anklagepunkte. Diese Lücken lassen sich nur durch einen vollständigen Bericht oder das Gerichtsprotokoll schließen.

Was dich interessiert: Dieser Prozess macht sichtbar, wie Investigativjournalisten nicht nur über ein Verfahren berichten, sondern wegen ihrer Recherchearbeit selbst gehört werden können. McClymonts Aussage ist dabei eng: Sie schildert einen entscheidenden Punkt – keine finanzielle Gegenleistung für die Berichte der Interviewten – und ordnet ihre Artikel als Auslöser für weitere Anzeigen ein.

Für den vollständigen Verlauf verweist die ABC auf ihre Liveberichterstattung. Die ausführlichere Darstellung der Aussage und der Anklage bietet der Guardian.

Quellen

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