Neues SPD-Verfahren gegen Schröder nach Kritik an seinem Putin-Besuch beantragt
Nach Kritik an Gerhard Schröders Besuch bei Wladimir Putin ist ein neues Verfahren gegen den Altkanzler in der SPD beantragt worden. Die vorliegenden Berichte bestätigen den Antrag, lassen aber dessen genaue Form und die möglichen Folgen offen.
AI MODIFIEDTVS News AI redaktionell betreut präsentiert Schröder unter Druck: Nach seinem Putin-Besuch neues SPD-Verfahren beantragt.
Zwei Anträge nach Schröders Besuch in Moskau
Gerhard Schröder ist nach seinem Besuch bei Wladimir Putin erneut in den Mittelpunkt der SPD geraten. Laut Christoph Matterne, dem Geschäftsführer des SPD-Bezirks Hannover, sind zwei Anträge auf ein neues Parteiordnungsverfahren eingegangen. Ihre Formwirksamkeit werde noch überprüft.
Das Verfahren ist damit nicht nur angekündigt, sondern durch einen konkreten Antrag ausgelöst worden. Wegen von Schröders Wohnort liegt die Zuständigkeit beim SPD-Unterbezirk Region Hannover. Welche beiden Parteigliederungen die Anträge gestellt haben, wollte Matterne mit Blick auf die SPD-Schiedsordnung nicht sagen. Auch die inhaltliche Begründung der Anträge wird in den verfügbaren Berichten nicht offengelegt.
Damit steht fest: Die SPD beschäftigt sich erneut mit Schröders Nähe zu Moskau. Noch offen ist dagegen, ob beide Anträge die formellen Hürden überstehen und welchen konkreten Sanktionsweg die Beteiligten verlangen.
Die Meldung bestätigen sowohl die Handelsblatt als auch die über Reuters verbreitete Meldung bei Zeit.de. Zuerst hatte die „Badischen Neuesten Nachrichten“ über die beiden Anträge berichtet.
Warum Schröders Besuch erneut Streit auslöst
Auslöser ist ein Treffen, das der Kreml anlässlich von Putints 74. Geburtstag in Moskau bestätigte. Schröder war zu Besuch bei dem russischen Präsidenten, als dieser seinen Geburtstag feierte. Bereits der 82-jährige Altkanzler war wiederholt mit Putin zusammengetroffen – auch nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine Anfang Oktober dieses Jahres. Solche Treffen hatten bereits wiederholt deutliche Kritik aus seiner Partei ausgelöst.
Zusätzlichen Nachdruck bekam Schröders Russland-Bindung durch eine neue wirtschaftliche Rolle: Kurz vor dem Putin-Besuch wurde er in den Aufsichtsrat des russischen Ablegers der deutschen Supermarktkette Globus berufen. Der Vorgang fügt sich zu einer Verbindung, die bereits seit Jahren Gegenstand von Kritik ist. Schröder ist mit Putin befreundet und wird zugleich wegen seines Engagements für russische Unternehmen kritisiert.
Seine politische Bedeutung macht die Sache für die SPD heikel: Schröder war von 1998 bis 2005 Bundeskanzler und damit über Jahre eine zentrale Figur der deutschen Politik. Ein parteiinternes Verfahren gegen ihn berührt deshalb weit mehr als einen ungewöhnlichen Nebeneffekt des Einsatzes für russische Unternehmen. Es stellt die Frage, wie die aktuelle SPD mit einer prominenten früheren Führungsfigur umgeht, deren Außenbeziehungen und Unternehmenstätigkeit in der eigenen Partei umstritten sind.
Der Vergleich mit 2022 zeigt, wie hoch die Hürden sind
Ein SPD-Parteiausschluss ist alles andere als eine automatische Folge eines kritisierten Besuchs. Nach dem Organisationsstatut der SPD muss ein Mitglied dafür „vorsätzlich gegen die Statuten oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Partei verstoßen“ haben. Zusätzlich muss dadurch „schwerer Schaden für die Partei“ entstanden sein.
Die Vorgeschichte ist aufschlussreich. Im Jahr 2022 gab es deutlich mehr Anträge. Damals nahmen 17 SPD-Gliederungen ein Verfahren ins Rollen. In erster Instanz entschied der SPD-Unterbezirk Region Hannover im Sommer 2022, dass Schröder nicht gegen die Parteiordnung verstoßen habe.
Sieben SPD-Gliederungen legten daraufhin Berufung ein – erfolglos. Neben einem Parteiausschluss wären auch mildere Strafen wie eine Rüge möglich gewesen. Die Schiedskommission des SPD-Bezirks Hannover wies 2023 sämtliche Anträge auf Sanktionen zurück. In letzter Instanz lehnte auch die SPD-Bundesschiedskommission Anträge auf Berufung als unzulässig ab.
Der Vergleich macht deutlich, weshalb die Formprüfung diesmal wichtig ist. Zwei neue Anträge sind ein konkreter Schritt, aber noch keine Entscheidung über Sanktionen. Zugleich wäre es unzutreffend, aus den beiden Anträgen bereits einen angekündigten Parteiausschluss abzuleiten. Anders als 17 Anträge im Jahr 2022 umfasst die aktuelle Zahl nur zwei Anträge; deren Herkunft und Begründung sind nicht öffentlich.
Was jetzt geprüft wird – und was noch offen ist
Unter den Beteiligten liegt nun ein klarer nächster Schritt: Die Formwirksamkeit beider Anträge muss geprüft werden. Erst danach lässt sich sagen, ob und mit welchem Inhalt das Parteiordnungsverfahren weiterläuft. Offen bleiben bislang die zwei antragstellenden Parteigliederungen, die genaue Begründung sowie das weitere Vorgehen.
Auch die möglichen Folgen sind nicht entschieden. Theoretisch kämen neben einem Parteiausschluss mildere Maßnahmen wie eine Rüge infrage. Beides setzt jedoch die jeweiligen Voraussetzungen der SPD-Schiedsordnung und des Organisationsstatuts voraus. Die früheren Entscheidungen von 2022 und 2023 zeigen zugleich, dass Kritik an Schröders Russland-Kontakten nicht automatisch zu einer Sanktion führt.
Die stärkste Gegenargumentation gegen eine vorschnelle Einordnung ist deshalb klar: Aus einem Besuch und zwei Anträgen folgt noch kein belegter Regelverstoß. Sicher ist nur, dass die SPD ihren Umgang mit Schröder und seiner Bindung an Putin erneut institutionell prüft. Wer den vollständigen Vorgang bewerten will, muss auf die noch ausstehende Formprüfung und die spätere Begründung warten.
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